Recht
Top Level Domains
.eu“ top-level Domain“:Das Rennen hat begonnen. Ob sich EU wirklich gegenüber DE durchsetzen kann ist sicher ungewiss.
Inhaber von Gemeinschaftsmarken oder nationalen Marken aufgepasst: Am 7. Dezember 2005 beginnt die erste Phase der sog. Sunrise Period zur Vergabe der Internet Top-Level-Domain „.eu“. Die EU privilegiert Markeninhaber bei der Vergabe, um Domaingrabbing-Auswüchse wie bei anderen Top-Level-Domains zu verhindern. In der zweiten Phase vom 7. Februar 2006 bis 6. April 2006 haben Personen oder Unternehmen, die sich auf andere Rechte, wie z.B. Werktitel, Firmenkennzeichen oder Namen (auch von Privatpersonen) berufen können, die Möglichkeit, die neue Domain registrieren zu lassen. Erst vom 7. April 2006 an werden Domains dann für die Allgemeinheit vergeben. In jedem Fall ist Eile geboten. Sind konkurrierende Anmelder Inhaber von gleichlautenden Marken oder Namen, bekommt der die Domain, dessen Antrag zuerst eingeht. Die Domains können nur über autorisierte Registrierstellen angemeldet werden. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.eurid.eu. (Dr. Florian von Baum, Karin Matussek, LL.M., Rechtsanwälte, WilmerHale, München, Berlin).

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