Wichtige Anmerkungen
Kinderschutz - Das Internet
In unzähligen Haushalten versteht meistens der Nachwuchs der Familie mehr von der Kommunikationstechnik als die Eltern selbst. Computer, Internet, Handy usw.: da kennen sich Kinder meist bestens aus.
Kinder lernen schneller und besser als ihre Eltern. Und das Internet ist dazu mit seiner großen Vielfalt ideal. Kinder können sich mit Freunden in einem Chat unterhalten oder neue Freunde kennenlernen. Multimedia, wie etwa online spielen, Musik hören, Filme und Musik herunterladen zählen natürlich auch dazu.
Leider steht nicht alles im Internet unter einem positiven Vorzeichen. Die virtuelle Welt birgt viele Gefahren.
Was versteht man unter einer Gefahr? Ungeeignete Inhalte für Kinder! Ungeeignete Inhalte sind brutale, pornografische oder rassistische Inhalte, die eine massive Bedrohung für die Kinder darstellen. Ebenso kann man in den Online – Kontaktbörsen des Internets auf Pädophile treffen, oder Dealer die den Chatroom als Marktplatz nutzen. Dazu gibt es noch Foren, wie z.B. Selbstmordforen oder Foren für Magersüchtige, die eine enorme Gefahr für labile oder betroffene Jugendliche sind.
Kinder müssen auch vor brutaler Gewaltdarstellung in Computerspielen geschützt werden.
Neben diesen genannten gibt es auch eine technische Gefahr. Diese Gefahr umfasst Viren und Würmer, die durch E – Mails oder präparierte Internetseiten vertrieben werden.
Eltern sollten viel mit Ihren Kindern reden, um Ihnen die Gefahren möglichst leicht zu erklären. Aber leider wissen wir, dass Reden alleine nicht hilft. Die Kinder nicken zwar und sagen: "Habe verstanden". Aber oftmals ist die Versuchung zu groß, doch einmal auf die ein oder andere "verbotene" Seite zu gehen.
Dann hilft nur die technische Unterstützung. Schutzprogramme filtern Internetseiten oder Wörter mit Inhalten, die die Kinder nicht aufrufen sollen. Wie funktionieren die Programme?
Der Kinder- und Jugendschutz der Programme umfasst ein großes Leistungsspektrum.
1. Sperrung bestimmter Internetinhalte
2. Zeitliche Beschränkung des Internets oder sogar des ganzen Rechners
3. Zeitliche Beschränkung der Laufzeit bestimmter Programme, so kann man z.B. einstellen, dass ein Computerspiel nur eine Stunde gespielt werden kann.
4. Man kann bestimmte Laufwerke und Verzeichnisse verbieten, dies kann man sehr leicht einstellen, denn mit Benutzerkontenverwaltung kennen sich leider nicht viele User aus.
5. Änderungen am System können nur von bestimmten Personen gemacht werden, dadurch können sich die Kinder keine Optionen mehr machen, dennoch an bestimmte Inhalte ranzukommen.
6. Eine Benachrichtigung über bestimmte Aktivitäten, die am PC durchgeführt werden.
Viele Internetprovider bieten sogar einen Kinderschutz, bzw. einen Familienschutz bei Ihrer Zugangssoftware an.
Für die Prüfung der Qualität der Software ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KMJ) zuständig. Leider hat seit der Aufnahme Ihrer Tätigkeit im April 2003 noch keines der Programme es geschafft, offiziell als empfehlenswert beurteilt zu werden.
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